Milieuschutzgebiet Donaustraße
Festgesetzte Milieuschutzverordnung Flughafenstraße/Donaustraße
*** WICHTIG: Wenn Ihr im Donaukiez oder in einem Gebiet der festgesetzten Milieuschutzverordnung wohnt und Euer Haus verkauft werden soll, wendet Euch bitte umgehend an das Büro des Bezirksstadtrates Herrn Jochen Biedermann (stadtrat-biedermann[at]bezirksamt-neukoelln[.]de). Es ist entscheidend hier schnell zu reagieren, damit ggf. rechtzeitig das Vorkaufsrecht geltend gemacht werden kann ***
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In den letzten Jahren hat sich das Gebiet Flughafenstraße/Donaustraße zunehmend zu einem beliebten Wohngebiet entwickelt, was insbesondere mit der guten Lage in der Stadt sowie mit der gut erhaltenden Bebauungsstruktur zusammenhängt. Indikatoren für die wachsende Beliebtheit sind u.a. eine steigende Anzahl von Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sowie stetig steigende Mieten bei Neuvermietungen.
Im Zuge einer Voruntersuchung ist geprüft worden, ob eine Handlungserfordernis im Sinne des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB besteht. Die im Juli 2016 abgeschlossene Voruntersuchung hat gezeigt, dass ein umfangreiches bauliches Aufwertungspotenzial sowie ein wohnungswirtschaftlicher Aufwertungsdruck vorhanden ist, dem eine von Verdrängung gefährdete Wohnbevölkerung gegenüber steht. Die Voruntersuchung findet Ihr hier.
Auf Basis dieser Voruntersuchung hat die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 13.07.2016 beschlossen, dass eine Milieuschutzverordnung für das Gebiet Flughafenstraße/Donaustraße erlassen werden soll.
Aktuelle Dynamiken im Gebiet und die Insellage innerhalb von sozialen Erhaltungsgebieten sind der Hintergrund für die Prüfung der Voraussetzungen zur Erweiterung der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Flughafenstraße / Donaustraße“. So wurde 2019 durch die Änderung der Erhaltungsverordnung das Millieuschutzgebiet um die Grundstücke Hasenheide 61-95A erweitert.
Um betroffenen Mietern eine rechtliche Beratung für angekündigte Vorhaben, die den Milieuschutz betreffen, zu ermöglichen, hat der Bezirk eine Mieterberatungen für das Gebiet beauftragt, die in jedem einzelnen Fall mit den Mietern klärt, was geduldet werden muss und was nicht.
Was regelt der Milieuschutz?
Im Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Weitere Informationen findet Ihr hier.
Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen ebenso einer Genehmigung. Sofern durch die Maßnahmen der Schutzzweck der Milieuschutzverordnungen betroffen ist, werden die Maßnahmen versagt. Hierzu wurde für Neukölln analog zur Berliner Genehmigungspraxis ein Katalog mit Genehmigungskriterien erarbeitet und vom Bezirksamt beschlossen, um das Verfahren möglichst transparent und einheitlich zu gestalten.
Broschüre zum Milieuschutz: Informationen für Mieter*innen - Einfache Sprache
Mieterberatung für den Donaukiez
Mieterberatung für Anwohnende des Teilgebiets B findet Montags & Donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Büro der Aktion Karl-Marx-Straße in der Richardstraße 5, 12043 Berlin statt.
Für Anwohnende des Teilgebiets C findet die Mieterberatung Dienstags 17:00 bis 19:00 Uhr und Freitags 16:00 bis 18:00 Uhr in der Jugendeinrichtung Manege, Rütlistraße 1- 3 statt.
Weitere Informationen zum Thema Milieuschutz vom Bezirk Neukölln findet Ihr hier.
(Quelle: Bezirksamt Neukölln)